Grundsteuerreform – Vollständige Neubewertung auf den 01. Januar 2022
Aufgepasst und akribisch erarbeitet erspart überhöhte Grundsteuerwerte Unbebaute und bebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden zum 1. Januar 2022 vollständig NEU bewertet. Diese Werte dienen dann ab 2025 …