Hard- und Software – Sofortabschreibung – ab 2021
Für die Computerhardware sowie die dazugehörenden Peripheriegeräte und die Betriebs- und Anwendersoftware wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt. Die Abschreibung beginnt im Zeitpunkt der Anschaffung (Fertigstellung). Die …